Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2014 beschlossen, dass Krankenhäuser und Kliniken in Deutschland ein Risikomanagement- und Fehlermeldesystem einführen müssen.
Bis wann müssen aber die Einrichtungen ein, umgangssprachlich CIRS genanntes System einführen?
Der G-BA bezieht sich auf den § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V. Diese Vorschrift zur Verbesserung der Rechte von Patienten wurde bereits im Jahr 2013 veröffentlicht. Daher gilt der Beschluss vom Januar 2014 als Ergänzung.
Stichtag zur Einführung eines Fehlermeldesystems ist bzw. war der Tag nach der Veröffentlichung des Beschlusses, nämlich der
17. April 2014.
Die Einführung des Systems, muss über die jeweiligen Qualitätsberichte nachgewiesen werden.